Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Reparaturaufträge werden nach bestem Ermessen durch fachkundige Kräfte ausgeführt. Eine Haftung für sich etwas später als notwendig erweisende weitere Reparaturen und Ersatz von Ersatzteilen kann jedoch nicht übernommen werden. Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, insbesondere auch von mittelbaren Schäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Erweist sich die Instandsetzung als nicht durchführbar, so sind uns die aufgewandten Kosten zu ersetzen. Der Besteller trägt die Gefahr, wenn das begonnene oder fertiggestellte Werk vor Abnahme durch Zufall untergeht oder die Herstellung unmöglich wird.
Kostenanschläge sind stets unverbindlich und freibleibend. Angegebene Termine für die Fertigstellung gelten als annähernd; eine Überschreitung berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen. Eine Bemängelung der ausgeführten Arbeiten ist nur innerhalb einer Woche nach Fertigstellung zulässig, andernfalls gilt das hergestellte Werk als abgenommen.
Die Reparatur ist bei Fertigstellung der Arbeiten, spätestens bei Ablieferung des Reparaturguts, zu bezahlen. Dem Tag der Ablieferung steht der Tag gleich, an dem die Werkstatt dem Besteller die Fertigstellung meldet. Der Besteller hat kein Recht, die Bezahlung der Reparaturen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen irgendwelcher Art aufzurechnen. Reparaturen sowie Materialverbrauch sind sofort zahlbar.
Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die üblichen Zinssätze der Kreditinstitute für Kreditgewährungen, mindestens ab 2 % über Landeszentralbankdiskont berechnet.
Gerichtsstand Stralsund